Sprechen Sie uns an!
Als unabhängiger Energieberater und KlimaHaus Experte beraten wir Sie gerne bei der Umsetzung eines Neubaus als KlimaHaus A oder Gold (vergleichbar mit dem Standard eines Passivhauses) oder bei der Sanierung bzw. Modernisierung Ihres Altbaus zu einem KlimaHaus mindestens der Klasse C - und stellen Ihnen natürlich auch Ihren Energieausweis aus.
KlimaHaus Südtirol
Beim KlimaHaus handelt es sich um einen in Südtirol eingeführten Wärmedämmstandard vor allem für Neubauten. Dazu reicht zunächst jeder Bauherr die entsprechenden klimarelevanten Unterlagen zur Beurteilung der energetischen Güte des Gebäudes beim Amt für Luft und Lärm in Bozen ein und beantragt dort den Klimaausweis (ab Klasse B).

Der Energieausweis soll Informationen für die Verbraucher über das Energieprofil des Gebäudes liefern. Er soll über den Energiebedarf des Gebäudes bzw. der Wohnung informieren. Sinn des Klimaausweises ist es, beim Haus- oder Wohnungskauf bzw. bei der Vermietung die zukünftigen Energiekosten (Nebenkosten/Warmmiete) transparent zu machen und damit Kauf- und Mietentscheidungen zu erleichtern und für den Eigentümer einen Anreiz zu schaffen, Investitionen in die Energieeffizienz vorzunehmen.
Insofern ist er mit dem deutschen Energieausweis vergleichbar.
- Ausgestellt wird der Energieausweis für vier sogenannte Wärmeschutzklassen:
- Klasse Gold bedeutet einen Heizwärmebedarf < 10 kWh/(m2a)
- Klasse A bedeutet einen Heizwärmebedarf < 30 kWh/(m2a)
- Klasse B bedeutet einen Heizwärmebedarf < 50 kWh/(m2a)
- Klasse C bedeutet einen Heizwärmebedarf < 70 kWh/(m2a)
Die Berechnung dieses Energiekennwertes erfolgt nach einem einheitlichen Verfahren mit Hilfe der Software ProKlimaHaus 3.0 der KlimaHaus Agentur. Das Ergebnis spiegelt allerdings nicht den Wert am Standort des geplanten Gebäudes wieder. Für einen Vergleich werden alle Ergebnisse auf den Standort Bozen (in Deutschland übrigens auf den Standort Würzburg) umgerechnet.
Neubau
Seit dem 7. Januar 2005 erhält in Südtirol ein Bauherr die Baugenehmigung (Baukonzession) für einen Neubau nur noch dann, wenn er einen Klimaausweis vorlegt, der mindestens das KlimaHaus Klasse C bescheinigt - also bezogen auf Bozen einen Heizwärmebedarf von 70 kWh/(m2a) unterschreitet. Das können am tatsächlichen Standort z.B. in Bruneck allerdings durchaus auch 100 kWh/(m2a) und mehr sein.
Die ersten der insgesamt 116 Gemeinden Südtirols wie z.B. Bozen sind aber bereits dazu übergegangen, als Mindest-Dämmstandard nur noch das KlimaHaus B zuzulassen!
Wird bei Planung und Bau des Gebäudes zudem auf den Einsatz besonders ökologischer Materialien geachtet und werden für die Beheizung erneuerbare Energieträger eingesetzt, so erhält das Gebäude die Einstufung KlimaHausplus.
Insgesamt sind für diese Auszeichnung folgende Kriterien zu erfüllen:
- KlimaHaus Klasse B
- Vermeidung fossiler Energieträger wie z.B. Heizöl, Erd- oder Flüssiggas
- Vermeidung von Dämmmaterialien aus Kunststoffen
- Vermeidung von PVC bei Fußböden, Fenstern und Türen
- Vermeidung von chemischen Holzschutzmitteln, Lacken und Farben
- Vermeidung von Tropenholz
Förderung
Eine direkte finanzielle Förderung z.B. in Form eines Zuschusses gibt es für den Neubau eines KlimaHauses zwar nicht, aber seit 2007 einen Kubaturbonus:
Die Gebäude der "Gold- und A-Klasse" werden nicht nur mit der "KlimaHaus"-Plakette ausgezeichnet, sie bekommen auch einen Kubaturbonus. Das bedeutet, dass von der Außenwand nur 30 cm berechnet bzw. bei der Kubatur berücksichtigt werden. Die zusätzliche Wandstärke oder Wärmedämmung gilt nicht als Kubatur, die aber in Südtirol die Grundlage für die Größe des geplanten Gebäudes ist.
Altbau
Nach und nach ist es natürlich auch das Ziel, den Altbaubestand energetisch soweit zu sanieren, dass mindestens ein KlimaHaus Klasse C entsteht. Dafür werden seit 2007 u.a. "KlimaHaus Energieberater" über die KlimaHaus Agentur bzw. den Partner Bildungshaus Kloster Neustift ausgebildet.
Förderung I
Mit der "Finanziaria 2008" steht eine sehr hohe finanzielle Förderung von Investitionen in Energiesparmaßnahmen zur Verfügung:
Jeder Bauherr, der Einkommensteuer zahlt, kann eine steuerliche Abschreibung IRPEF von 55% für die energetische Sanierung seines Gebäudes geltend machen - über einen Abschreibungszeitraum von bis zu 10 Jahren.
- Welche Ausgaben können abgeschrieben werden?
- Gesamtsanierungen von bestehenden Gebäuden, die nach der Sanierung eine Verbesserung von mindestens 20% der staatlich vorgesehenen Energiekennzahl erreichen.
- Sanierungen der Außenmauern
- Anbringung von Solaranlagen für die Warmwasseraufbereitung
- Austausch der Heizanlagen durch Brennwertkessel
- Austausch von Fenstern
Grundsätzlich gilt die steuerliche Abschreibung für physische Personen, Selbständige, Betriebe, Gesellschaften und Kondominien.
Die steuerliche Abschreibung gilt zusätzlich für die technischen Spesen und damit auch für die Ausstellung des Energieausweises, der wie in Deutschland eine Gültigkeit von 10 Jahren hat.
Bei Einzelmaßnahmen ist der technische Bericht eines Technikers vorzulegen (Ausnahme Fensteraustausch und Installation einer Solaranlage).
Bei einer Gesamtsanierung ist der Energieausweis vorzulegen. Berechnungsgrundlage ist hier das Bewertungsprogramm ProKlimaHaus 3.0 der KlimaHaus Agentur.
Mit Hilfe dieser neuen Software lässt sich der Gesamtenergiebedarf eines Gebäudes errechnen, was bedeutet, dass neben der Energieeffizienz der Gebäudehülle nun auch die Haustechnik bewerten werden kann.
Das Programm gliedert sich in zwei Teilbereiche:
Im Ersten wird der spezifische Heizwärmebedarf über die Gebäudehülle berechnet, auf dessen Grundlage weiterhin die KlimaHaus-Klassifizierung stattfindet. Es stellt den Index der energieoptimierten Bauweise und somit der Kompaktheit und Ausrichtung des Gebäudes, der Wärmedämmung der Gebäudehülle und der Optimierung der passiven Energiegewinne dar.
Mit dem zweiten Teil der Software kann der Primärenergiebedarf berechnet werden. Er definiert die Effizienz der Haustechniksysteme zur Beheizung bzw. zur Kühlung des Gebäudes. Als weiterer wichtiger Faktor kann die spezifische CO2-Emission bestimmt werden.
Förderung II
Kummulativ - zusätzlich! - fördert das Land Südtirol über das Amt für Energieeinsparung in Bozen Dämm-Maßnahmen im Bereich des Dachs, der Außenwände oder Fenstern sowie in Heizungs- und Warmwassertechnik mit einem Investitionszuschuss in Höhe von bis zu 30%, falls Ihr Wohnhaus älter als 10 Jahre ist.
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Als unabhängiger Energieberater, KlimaHaus Experte und Berater beraten wir Sie gerne bei der Umsetzung eines Neubaus als KlimaHaus A oder Gold (vergleichbar mit dem Standard eines Passivhauses) oder bei der Sanierung bzw. Modernisierung Ihres Altbaus zu einem KlimaHaus mindestens der Klasse C - und stellen Ihnen natürlich auch Ihren Energieausweis aus.













