EnEV 2009: 
Sie gilt seit 1.10.2009.

Energieausweis - Energiepass

Energieausweis EnEV 2009, KlimaHaus Südtirol

Grundidee eines Energiepasses

Der Energiehunger der sogenannten 2. und 3. Welt steigt rasant und auch bei uns bedeutet das aktuelle und notwendige Wirtschaftswachstum unweigerlich mehr Energiebedarf. Andererseits werden unsere fossilen Energieressourcen (Öl, Uran, Gas) nachweislich ständig knapper - mit zunehmender Geschwindigkeit. Dies bekommen wir zuerst in steigenden Energiepreisen zu spüren. Damit nehmen die Betriebskosten für Raumwärme, Warmwasser und Strom von Gebäuden stark zu!

Dies wird für Bauherren, Verkäufer und Käufer, Vermieter und Mieter beim Bau, Verkauf, Erwerb, Vermietung oder Anmietung daher immer wichtiger. Der Energiepass für ein Gebäude soll helfen, die Energieeffizienz und in der Folge die zu erwartende Höhe der Betriebskosten des Gebäudes für Energie zu beurteilen.

Neubau gemäß EnEV 2009 (Deutschland)

Hier sind Energiepässe oder Energieausweise bereits Standard. Im Rahmen des Bauantragsverfahrens muss nachgewiesen werden, dass der Neubau einen bestimmten Energiebedarf nicht überschreitet. Dies wird in einem Energiepass bzw. Energieausweis dokumentiert:

In Deutschland wurde am 24.07.07 die "Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energiesparverordnung - EnEV)" verabschiedet und mit Verordnung vom 29.04.2009 geändert ("Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung"). Diese geänderte Verordnung ist seit 1.10.2009 in Kraft.

Kurz wird sie allgemein als EnEV 2009 bezeichnet.
Sie schreibt die Berechnung der beiden Nachweisgrößen 'Jahres-Primärenergiebedarf' und 'Transmissionswärmeverlust' und deren Dokumentation in einem sog. Energiebedarfsausweis vor - für sämtliche Neubauten im Bereich der Wohn- und im Bereich der Nichtwohngebäude.
Berechnungsgrundlagen sind weiterhin DIN-Normen wie z.B. die DIN V 18599.

KlimaHaus (Italien)

Der einzuhaltende Wärmedämmstandard in Südtirol wird als KlimaHaus in den Kategorien C, B, A und Gold bezeichnet. Seit 7.01.2005 schreibt ein Landesgesetz bei Neubauten die KlimaHaus-Berechnung des Jahres-Heizenergiebedarfs und seine Dokumentation im Klimaausweis vor. Die Berechnungsmethodik ist der EnEV 2009 ähnlich. Nach und nach wird diese Praxis auch in weiteren Teilen Italiens übernommen.

Für Altbauten gibt es ein umfangreiches energetisches Förderprogramm, das mittels italienischem Finanzgesetz "Finanziaria 2008" Hausbesitzern sehr hohe steuerliche Abschreibungen für alle möglichen Wärmedämmmaßnahmen erlaubt. Voraussetzung ist u.a. der Nachweis über die Einhaltung eines bestimmten Jahres-Primärenergiebedarfs, der mittels Klimaausweis nachgewiesen werden muss.

Altbau gemäß EnEV 2009 (Deutschland)

Die Richtlinie 2002/91/EG zur Energieeffizienz von Gebäuden (EU-Gebäuderichtlinie) wurde am 16.12.2002 von der EU beschlossen und am 4.01.2003 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.
Sie schreibt u.a. einen EU-Gebäudepass (Energieausweis) für den gesamten Gebäude-Altbaubestand vor - für Wohngebäude und für Nichtwohngebäude.

Die nationale Umsetzung dieser EU-Richtlinie wurde mit Einführung und Inkraftsetzung der EnEV 2007 abgeschlossen.

Energiepässe bzw. Energieausweise für Altbauten sind seit 1.07.2008 (Wohngebäude) und seit 1.07.2009 (Nichtwohngebäude) auszustellen - nun aber auf Grundlage der seit 1.10.2009 geltenden EnEV 2009.

 
 
 
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